Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Rio Schütz (CreativeRio) (nachfolgend

„Auftragnehmer“) und Unternehmen im Sinne von §14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).

Leistungen umfassen: FPV-Rundflüge (Indoor & Outdoor), Video- und Fotoproduktionen, Social-Media-Content,

Recruiting- und Imagefilme sowie damit verbundene Zusatzleistungen.

Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftskunden (B2B). Für Privatpersonen (B2C) gelten gesonderte

Einzelverträge.

Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass er Unternehmer im Sinne von §14 BGB ist.

Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsschluss & Auftragsbestätigung

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Einladung zur

Auftragserteilung dar und verpflichten den Auftragnehmer nicht zur Annahme.

Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder Gegenzeichnung

des Angebots zustande.

Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, um wirksam zu sein.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig,

rechtzeitig und auf erstes Anfordern zu erbringen. Dies gilt für sämtliche Produktionsarten und umfasst insbesondere:

• Bereitstellung von Briefings, Materialien und nötigen Freigaben

• Sicherstellung des Zugangs zur Produktionslocation sowie Einholung der Freigabe des Betreibers / Eigentümers

• Einhaltung und Gewährleistung des Hausrechts gegenüber dem Auftragnehmer und dessen Team

• Bereitstellung von abzubildenden Personen zum vereinbarten Zeitpunkt

• Einholung aller sonstigen für die Produktion erforderlichen Genehmigungen, soweit nicht im Angebot abweichend

vereinbart

Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach und wird dadurch die

Leistungserbringung verzögert oder verhindert, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Vergütung

für bereits erbrachte Leistungen sowie auf Ersatz nachweisbarer Mehrkosten durch Wartezeiten oder notwendige

Wiederholungstermine.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen neuen Produktionstermin zu vereinbaren und die damit verbundenen

Zusatzkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 4 Preise, Zahlung & Kleinunternehmerregelung

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß §19 UStG. Es wird

daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Zahlungsmodalitäten: 50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 50 % nach Abnahme bzw. Lieferung.Zahlungsziel: 7–14 Tage nach Rechnungsstellung, ohne Abzug.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß §288 BGB fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche

bleiben vorbehalten.

Leistungsverweigerungsrecht: Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der

Auftragnehmer berechtigt, laufende Arbeiten bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrages einzustellen.

Hieraus entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche wegen Verzögerung oder Nichtleistung.

Aufrechnungsverbot: Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn die

Gegenforderung vom Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht des

Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Reise- und Nebenkosten: Fahrtkosten werden mit 0,30 € pro Kilometer abgerechnet. Übernachtungskosten werden

zu 100 % vom Auftraggeber getragen. Diese Kosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen und nach

Leistungserbringung separat in Rechnung gestellt.

§ 5 Stornierung & Absage

Stornierungen bedürfen der Schriftform. Es gelten folgende Stornierungskosten bezogen auf den Gesamtauftragswert:

• Stornierung bis 14 Tage vor Produktionsbeginn: 25 % des Auftragswertes

• Stornierung bis 7 Tage vor Produktionsbeginn: 50 % des Auftragswertes

• Stornierung unter 48 Stunden vor Produktionsbeginn: 100 % des Auftragswertes

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Verbote, schwere Erkrankung mit ärztlichem Attest) erfolgt eine

kostenfreie Verschiebung auf einen einvernehmlich festzulegenden Ersatztermin. Bereits verauslagte Drittkosten

werden erstattet.

Bereits erbrachte Teilleistungen werden in jedem Fall berechnet.

§ 6 Lieferung, Abnahme & Revisionen

Die Lieferung des finalen Materials erfolgt in der Regel innerhalb von 7–14 Werktagen nach Abschluss der

Dreharbeiten, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart.

Die Lieferung erfolgt digital per Cloud-Link (z. B. Google Drive, WeTransfer o. Ä.).

Revisionsrunden: Im Angebotspreis sind zwei (2) Revisionsrunden enthalten. Jede weitere Revisionsrunde wird

gesondert nach Aufwand berechnet.

Eine Revision umfasst inhaltliche Korrekturen auf Basis des ursprünglich vereinbarten Briefings – also Anpassungen

innerhalb der abgesprochenen Leistung (z. B. anderer Schnitt, Farbänderung, anderes Musikstück). Änderungen am

Konzept, am Briefing oder am Leistungsumfang gelten als Zusatzleistung und werden separat berechnet.

Abnahme: Die Abnahme gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung

schriftliche Beanstandungen mitteilt. Danach gilt das Werk als vollständig abgenommen.

§ 7 Nutzungsrechte & Lizenz

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches (nicht-exklusives) Nutzungsrecht für eigene

Marketingzwecke (Website, Social Media, Unternehmenskommunikation).

Standardreichweite: Deutschland / national, zeitlich unbegrenzt.

Erweiterte Nutzung (europaweit, international oder für überregionale Kampagnen): Erfordert eine gesondert zu

vereinbarende und zu vergütende Lizenz. Diese ist schriftlich im Angebot oder per separater Vereinbarung

festzuhalten.

Weiterlizenzierung, Weiterveäußerung oder Bearbeitung des Materials ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung

des Auftragnehmers ist untersagt.Das Nutzungsrecht wird erst mit vollständigem Zahlungseingang wirksam.

§ 8 Urheberrecht & Referenznutzung

Sämtliche Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das erstellte Material zeitlich und räumlich unbeschränkt für eigene Werbezwecke

zu nutzen – insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, im Portfolio und im Showreel.

Dies schließt das Recht ein, den Namen, das Unternehmenslogo sowie eine kurze Projektbeschreibung des

Auftraggebers öffentlich zu Referenzzwecken zu verwenden.

Ein Ausschluss dieser Referenz- und Eigennutzung bedärf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann zu

einem Aufpreis führen.

§ 9 Kundenmaterial & Schutzrechte Dritter

Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Materialien zur Verfügung (z. B. Logos, Fotos, Musik, Texte, Grafiken),

gewährleistet er, dass diese frei von Rechten Dritter sind oder dass alle erforderlichen Genehmigungen für die

vereinbarte Nutzung vorliegen.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser

Materialien im Rahmen der Auftragserfüllung entstehen.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien auf mögliche

Rechtsverletzungen zu prüfen.

§ 10 Rohmaterial

beim Auftragnehmer.

Das produzierte Rohmaterial (ungeschnittenes Footage) ist nicht Bestandteil der vereinbarten Lieferung und verbleibt

Auf ausdrücklichen Wunsch kann das Rohmaterial gegen einen Aufpreis von 75 % des Netto-Auftragswertes

erworben werden. Das Nutzungsrecht hieran wird erst nach vollständiger Zahlung dieses Aufpreises wirksam. Der

Auftragnehmer haftet nicht für die Weiterverwendung des Rohmaterials.

Eine Archivierungspflicht des Rohmaterials durch den Auftragnehmer besteht nicht.

§ 11 Persönlichkeitsrechte & Einwilligungen

Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass alle abgebildeten Personen eine wirksame schriftliche Einwilligung zur

Aufnahme und Bildnisverwendung erteilt haben (§22 KUG).

Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass er diese Einwilligungen eingeholt hat und dem Auftragnehmer

das Recht einräumt, die betreffenden Personen zu filmen bzw. zu fotografieren.

Die interne oder öffentliche Verwendung des Materials mit abgebildeten Personen liegt in der alleinigen

Verantwortung des Auftraggebers.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlender oder

unzureichender Einwilligung der abgebildeten Personen resultieren.

§ 12 FPV-Flüge: Sicherheit & Durchführung

FPV-Flüge (First Person View) unterliegen erhöhten technischen und operativen Risiken. Sicherheit hat stets Vorrang

vor Motivwünschen.

Der Auftragnehmer entscheidet final und eigenverantwortlich, ob ein Flug bzw. ein Flugmanöver technisch und

sicherheitstechnisch durchführbar ist. Ablehnungen begründen keinen Schadensersatz.

Zusätzlich zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten gemäß §3 hat der Auftraggeber bei FPV-Produktionen

insbesondere sicherzustellen: Einholung aller erforderlichen Luftraum- und Behördengenehmigungen sowie

Absperrung gefährdeter Bereiche vor Ort.Erfolgt ein Flug auf ausdrücklichen Wunsch oder nach Vorgaben des Auftraggebers in risikobehafteten Szenarien,

trägt der Auftraggeber das daraus resultierende Risiko vollständig.

Bei unsicheren Bedingungen vor Ort (z. B. Personen im Gefahrenbereich, ungeeignete Bausubstanz, widrige

Wetterlage) ist der Auftragnehmer berechtigt, den Einsatz abzubrechen. Bereits erbrachte Leistungen werden in

Rechnung gestellt.

§ 13 Versicherung & Haftung

Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Drohnen- und Filmproduktionen einschließt.

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht

(Kardinalpflicht) – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht

und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach

auf den Netto-Auftragswert sowie auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Jegliche Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn (z. B. Umsatzausfälle,

Imageverluste, Marketingwirkung) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Für Schäden durch unvollständige, fehlerhafte oder unterlassene Angaben, Freigaben oder Sicherungsmaßnahmen

des Auftraggebers haftet ausschließlich der Auftraggeber.

§ 14 Subunternehmer & Dritte

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter

einzusetzen.

Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber stets Hauptverantwortlicher für die vereinbarte Leistung.

Eingesetzte Subunternehmer sind vertraglich zur Vertraulichkeit sowie zur Einhaltung der zwischen Auftragnehmer

und Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen verpflichtet.

§ 15 Datenschutz (DSGVO)

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (Name, Kontaktdaten, Rechnungsdaten)

ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsrfüllung erforderlich ist (z. B. Cloud-Dienstleister für

Dateiübertragung).

Daten werden nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Für Geschäftsunterlagen und Rechnungen gilt

gemäß §§147 AO, 257 HGB eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

Weitere Informationen zum Datenschutz: creativerio.de/datenschutz

§ 16 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (u. a. Naturkatastrophen, Unwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen, schwere Erkrankung)

ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.

Beide Parteien sind verpflichtet, sich unverzüglich über ein solches Ereignis zu informieren und einen Ausweichtermin

zu vereinbaren.

Bereits angefallene Drittkosten (Genehmigungen, gebuchte Locations) werden unabhängig davon abgerechnet.

§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers,

sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches

Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige, rechtlich zulässige Regelung ersetzt

(Salvatorische Klausel).

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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